Besitzer der Anschlussbewilligung für sachlich begrenzte Elektroinstallationen im Niederspannungsbereich NIV15/14/13 dürfen klar definierte Elektroarbeiten ausführen. Das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) schreibt vor, dass sich Inhaber einer Art. 15/14/13 NIV Anschlussbewilligung jährlich einen Tag im Fachgebiet Elektrotechnik weiterbilden müssen. Wird keine Weiterbildung nachgewiesen, ordnet das ESTI dem Bewilligungsträger Auflagen an.